Änderung der Richtlinien zur Verleihung des Wolfram-von-Eschenbach-Preises

28. März 2017

Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,

die über die Presse bekannt gewordenen Zitate des fränkischen Schriftstellers und Trägers des Wolfram-von-Eschenbach-Preises 2003 Godehard Schramm aus seinem jüngsten Buch „WeitLandWeit GroßstadtlosGroß“ zum Flüchtlingsthema haben aktuell zu einer intensiven öffentlichen Debatte geführt.

Es geht im Kern um die Frage, ob die in § 5 des Grundgesetzes garantierte Freiheit der Meinung (§5 Absatz 1 GG und Freiheit der Kunst und Wissenschaft (§5 Absatz 3 GG) über das Recht auf die Unantastbarkeit der Würde des Menschen gemäß § 1 des Grundgesetzes gestellt werden darf. Nach unserer Auffassung wird mit den Äußerungen Schramms die Würde der Menschen, die als Flüchtlinge bei uns leben, verletzt. Die Beschimpfung und Herabwürdigung von Flüchtlingen und Asylsuchenden sind eines Trägers des Wolfram-von-Eschenbach-Preises nicht würdig.

Wir beantragen eine Beratung im Kulturausschuss:

Die Kulturverwaltung wird gebeten, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Richtlinien zur Verleihung des Wolfram-von-Eschenbach-Preises um einen Passus zur Aberkennung unter Wahrung der Vorgaben des Grundgesetzes ergänzt werden können.

gez. Gisela Niclas, Fraktionsvorsitzende
Christa Naaß, Stellv. des Bezirkstagspräsidenten
Dr. Horst Krömker, stellv. Fraktionsvorsitzender, kulturpolitischer Sprecher