Umsetzung der Hilfe zur Pflege - Errichtung von Pflegestützpunkten

14. Mai 2018

Antrag zur Sitzung des Sozialausschusses am 12. Juni 2018
Umsetzung der Hilfe zur Pflege, Errichtung von Pflegestützpunkten

Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,

ab 2018 sind in Bayern die Bezirke auch für die Gewährung der ambulanten Hilfe zur Pflege zuständig. Darüberhinaus sollen gemäß § 84 AGSG die überörtlichen Träger mit den jeweiligen örtlichen Trägern Kooperationsvereinbarungen abschließen.

Hinter dieser formalen Neuordnung von Zuständigkeiten liegt das soziale Arbeitsfeld Pflege. Längst haben sich die allermeisten kreisfreien Städte und Landkreise im Zuge der demografischen Entwicklung dieser Aufgabe umfasssend und nachhaltig angenommen, z.B. durch (gemeinsame) Seniorenbüros, Altenbetreuung in Stadtteilen und Gemeinden, Pflegeberatung. Fachstellen zur Demenzberatung für pflegende Angehörige.

Ist nach dem SGB XII Hilfe zur Pflege erforderlich, wird nicht nur über diese Leistung beraten bzw. ein Antrag geprüft und aufgenommen; es wird entsprechend der individuellen Situation Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen umfassend beraten und angemessene Hilfe aus „einer Hand“ organisiert. Durch die Verlagerung der Zuständigkeit „nach oben“ und die bislang fehlenden Kooperationsvereinbarungen ist davon auszugehen, dass sich die Situation für die Menschen mit Hilfebedarf verschlechtert. Wege zur Antragstellung und die Dauer bis zum Bescheid werden länger, Antragstellung, Pflegeberatung und Organisation der Hilfe fallen auseinander, die „Hilfe aus einer Hand“ wird auseinander gerissen.

Vor diesem Hintergrund dringt der Hauptausschuss des Bezirketages auf die baldige Errichtung von flächendeckenden Pflegestützpunkten in öffentlicher Verantwortung. Es sollen gemeinsam von den jeweiligen kreisfreien Städten und Landkreisen, dem Bezirk und den Pflegekassen gemeinsame Pflegestützpunkte organisiert und finanziert werden. Damit sollen im Interesse der Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die örtlichen bewährten Strukturen gesichert und die Hilfe sozialraumbezogen gewährt werden. Nachhaltige Hilfe aus einer Hand vor Ort nützt nicht nur den Betroffenen sondern auch der Bezirksverwaltung durch einen geringeren Personalbedarf.

Wir stellen dazu folgenden Antrag:

Der Bezirk Mittelfranken unterstützt aktiv das Konzept der Pflegestützpunkte.

Der Bezirk Mittelfranken sichert durch Kooperationen mit den Städten und Landkreisen, dass bis zur Errichtung der Pflegestützpunkte Anträge auf Hilfe zur Pflege weiterhin auf kurzem Weg gestellt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Gisela Niclas, Fraktionsvorsitzende
Christa Naaß, Stellvertreterin des Bezirkstagspräsidenten
die weiteren Bezirksräte und Bezirksrätinnen der SPD-Fraktion:
Wolfgang Beigel
Dr. Horst Krömker
Ronald Reichenberg
Amely Weiß
Elke Zahl