Antrag 2 (Prüfungen) zur Sitzung des Verwaltungsrates am 25.9.2018:
Sehr geehrter Herr Verwaltungsratsvorsitzender,
die SPD-Fraktion hält es für notwendig, in der bevorstehenden Verwaltungsratssitzung nicht nur zu beraten sondern bereits Beschlüsse zu fassen, die neben einem zügigen personellen Neuanfang an der Spitze des Kommunalunternehmens auch die weitere rechtssichere Handlungsfähigkeit des Kommunalunternehmens gewährleistet.
Vom derzeit amtierenden und vom/von der künftigen Vorsitzenden des Verwaltungsrates erwarten wir bei der Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen die Einhaltung des 4-Augen-Prinzips und Transparenz und statt bloßer Moderation, Steuerung im Sinne der Aufgaben entsprechend der GO des VWR und der Unternehmenssatzung. Statt mangelhafter Beachtung kritischer Stimmen und Fortführung kontroverser Abstimmungen muss im Interesse der Kliniken seitens der Spitze des Kontrollorgans alles dafür getan werden, eine konstruktive Arbeitsatmosphäre herzustellen und bei Entscheidungen auf breiten Konsens hinzuarbeiten.
Wir beantragen daher:
Um weiteren Schaden von den Bezirksklinken abzuwenden, wird der Vorsitzende des Verwaltungsrates, Richard Bartsch, beauftragt, im Rahmen seiner Funktion als Bezirkstagspräsident sicher zu stellen, dass die Bezirksverwaltung des Bezirks Mittelfranken als Träger des Kommunalunternehmens unverzüglich folgende Maßnahmen durchführt:
* Es ist zu prüfen, ob das Bauvorhaben „100-Betten-Klinik in Fürth“ neu ausgeschrieben werden muss, ob und wie Fördermittelkürzungen zu vermeiden sind, und ob und gegen wen Schadenersatzforderungen bestehen könnten.
* Es ist zu prüfen, ob das Bauvorhaben „Erweiterung Forensik-Bau Erlangen (HsM)“ neu ausgeschrieben werden muss, ob und wie Fördermittelkürzungen zu vermeiden sind, und ob und gegen wen Schadenersatzforderungen bestehen könnten.
* Es ist zu prüfen, ob das Bauvorhaben „IT-Gebäude Ansbach (Rechenzentrum)“ neu ausgeschrieben werden muss, ob und wie Fördermittelkürzungen zu vermeiden sind, ob der Neubau förderfähig ist, und ob und gegen wen Schadenersatzforderungen bestehen könnten.
* Es ist zu prüfen, welcher Schaden durch die Auftragsvergabe an externe Berater und die Firmen 2.2. (1-4) – siehe dazu Seiten 25 - 31 des öffentlich vorgelegten Prüfberichtes – in den Jahren seit 2015 entstanden ist, und gegen wen Schadensersatzforderungen bestehen könnten.
* Es ist zu prüfen, ob die durch die Kündigung von Dr. Kohl anfallenden Kosten Schadenersatzansprüche gegen Vorstand Helmut Nawratil eröffnen.
* Die gelöschte Festplatte (siehe S. 14 des öffentlich vorgelegten Prüfberichtes) wird unverzüglich sichergestellt, die Wiederherstellung und Auswertung der Daten beauftragt.
Bezirksausschuss und Bezirkstag werden über Verlauf und Ergebnisse der Verwaltungsratssitzung informiert.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Gisela Niclas, Fraktionsvorsitzende
Christa Naaß, Stellvertreterin des Bezirkstagspräsidenten
Dr. Horst Krömker, Sprecher im Verwaltungsrat des KU Bezirkskliniken
Wolfgang Beigel, Mitglied im Verwaltungsrat des KU Bezirkskliniken