Gemeinsamer Antrag zum Bezirksausschuss am 4.10.2018 und zum Verwaltungsrat am 5.10.2018

02. Oktober 2018

(Weitere) Fragen und Anträge zur Sitzung des Bezirksausschusses am 4.10.2018 und des Verwaltungsrates am 5.10.2018

Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident und Verwaltungsratsvorsitzender,

den in der Sitzung des Bezirkstages am 17.9.2018 für den Bezirksausschuss zugesagten Bericht über die nichtöffentlichen Informationen im Verwaltungsrat am 17.9.2018 bitten wir, im öffentlichen Teil des BA am 4.10.2018 zu ergänzen um Informationen zu den nachfolgend aufgeführten Fragen:

Mit Antrag vom 20.9.2018 forderte die SPD u.a., die gelöschte Festplatte (siehe S. 14 des öffentlich vorgelegten Prüfberichtes) unverzüglich sicherzustellen und mit der Wiederherstellung und Auswertung der Daten zu beginnen. Da dieser Antrag in der VWR-Sitzung am 25.9.2018 nicht mehr zur Abstimmung gebracht wurde, fragen wir an, ob der Vorsitzende hierzu aufgrund seiner besonderen Verantwortung inzwischen selbst die Sicherstellung angeordnet hat.
Wenn ja, wer wurde wann damit beauftragt?
Liegen bereits Ergebnisse vor? Wenn ja welche?
Wenn keine Anordnung erfolgte, warum nicht?
Auch in der Sitzung des VWR am 5.10.2018 soll dazu Stellung genommen werden.

Ist im Rahmen des Hausverbots, das der VWR gegenüber dem Vorstand, Herrn Nawratil, am 25.9.2018 ausgesprochen hat, sichergestellt worden, dass für diesen auch jeglicher Online-Zugang gesperrt wurde? Als Beweis bitten wir um Vorlage des LOG-Protokolls. Auch im VWR am 5.10.2018 soll dazu Stellung genommen werden.

Wie aus der Presse zu erfahren war, hat die Staatsanwaltschaft unabhängig von den inzwischen erfolgten Strafanzeigen durch politische Mandatsträger aus dem Bezirkstag selbst Ermittlungen aufgenommen.
Wurden seitens der Staatsanwaltschaft inzwischen der vollständige Sonderbericht und ggfls. weitere Unterlagen angefordert?

Wenn nein, wurden seitens des KU bzw. der Bezirksverwaltung zur Bekräftigung des Aufklärungswillens unaufgefordert zumindest der vollständige Sonderbericht übersandt?

Ist dem KU bzw. der Bezirksverwaltung bekannt, ob die Staatsanwaltschaft mittlerweile Kontakt zu den Sonderprüfern aufgenommen hat?

Wenn dies nicht bekannt ist, bitten wir um eine Stellungnahme der Sonderprüfer bzw. zumindest um die Einholung einer schriftlichen Stellungnahme.
Auch im VWR am 5.10.2018 soll zu diesem Fragenkomplex Stellung genommen werden.

Die Rechtsaufsichtsbehörde im Bayerischen Innenministeriums hat bis spätestens 31.10.2018 eine umfangreiche Stellungnahme angefordert dahingehend, welche Schlussfolgerungen und Maßnahmen der Verwaltungsrat aus dem Bericht der Sonderprüfer ableitet. Für die Erstellung dieses Berichtes ist nach unserer Auffassung im KU derzeit die erforderliche fachliche und juristische Kompetenz nicht ausreichend vorhanden. Der Bericht kann - schon aufgrund des knapp bemessenen Zeitraums - fundiert und unabhängig nur mit Hilfe der Sonderprüfer erstellt werden. Die Rechtsgrundlage für eine weitere Beauftragung ist gemäß der Vergabeverordnung gegeben.

Wir stellen daher folgende Anträge für den Bezirksausschuss:

Verwaltungsrat:
Der Bezirksausschuss empfiehlt dem Verwaltungsrat des KU Bezirksklinken, die Zusammenarbeit mit den Sonderprüfern fortzusetzen und sie mit der Beratung bei der Erarbeitung der geforderten Stellungnahme an die Rechtsaufsichtsbehörde im Innenministerium zu beauftragen.

Der Bezirksausschuss (ggfls. in einer Sondersitzung) und der Bezirkstag erhalten diesen Bericht zur Kenntnis. Dabei ist darauf zu achten, dass soweit wie möglich in öffentlicher Sitzung berichtet wird.

Wir stellen darüber hinaus folgende Anträge für den Verwaltungsrat:

Ab sofort bis auf Weiteres wird von jeder Sitzung ein Wortprotokoll gefertigt. Dies ist unbedingt erforderlich im Hinblick auf mögliche Haftungsfragen.

Ab sofort bis auf Weiteres erfolgen Abstimmungen im Verwaltungsrat, die im Zusammenhang mit der Sonderprüfung stehen, namentlich.

Das Kommunalunternehmen ermöglicht jedem Verwaltungsrat/jeder Verwaltungsrätin die für die Bewältigung der Krise erforderliche rechtskundige Beratung. Die Kosten hierfür können keinesfalls aus den Zuschüssen des Bezirks für Geschäftsführung und Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen finanziert werden, da diese dafür nicht vorgesehen sind.

Bei der Erarbeitung der Stellungnahme an die Rechtsaufsicht im Innenministerium muss sichergestellt sein, dass diese systematisch anhand der Prüffeststellungen der Sonderprüfung erfolgt. Es ist jeweils festzustellen, ob diese zutreffen oder nicht zutreffen. Bei Nichtzutreffen ist eine Begründung mit Nachweis vorzulegen.

In diesem Zusammenhang bekräftigen wir den Antrag von SPD, Bündnis 90/die Grünen und des Kollegen Gruber/Piraten und beantragen die Auftragserweiterung der Zusammenarbeit mit den Sonderprüfern zur Beratung bei der Erarbeitung der geforderten Stellungnahme an die Rechtsaufsichtsbehörde im Innenministerium.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Gisela Niclas, Fraktionsvorsitzende, SPD-Bezirkstagsfraktion

Daniel Arnold, Fraktionsvorsitzender, Bezirkstagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Walter Schnell, Fraktionsvorsitzender, Freie Wähler/die Franken

Uwe Schildbach, Die Linke

Daniel Gruber, Piratenpartei