Antrag zum Bezirkshaushalt 2019 - Errichtung von Pflegestützpunkten

19. Dezember 2018

Antrag zur Sitzung des Bezirkstages zum Haushaltsbeschluss 2019 am 20.12.2018:
Verwaltungshaushalt: Errichtung von Pflegestützpunkten

Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,

ab 2018 sind in Bayern die Bezirke auch für die Gewährung der ambulanten Hilfe zur Pflege zuständig. Darüber hinaus sollen gemäß Art. 84 AGSG die überörtlichen Träger mit den jeweiligen örtlichen Trägern Kooperationsvereinbarungen abschließen.

Hinter dieser formalen Neuordnung von Zuständigkeiten liegt das soziale Arbeitsfeld Pflege. Längst haben sich die allermeisten kreisfreien Städte und Landkreise im Zuge der demografischen Entwicklung dieser Aufgabe umfassend und nachhaltig angenommen, z.B. durch (gemeinsame) Seniorenbüros, Altenbetreuung in Stadtteilen und Gemeinden, Pflegeberatung und Fachstellen zur Demenzberatung für pflegende Angehörige.

Ist nach dem SGB XII Hilfe zur Pflege erforderlich, wird nicht nur über diese Leistung beraten bzw. ein Antrag geprüft und aufgenommen; es wird entsprechend der individuellen Situation Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen umfassend beraten und angemessene Hilfe aus „einer Hand“ geleistet. Nach der Bündelung der gesamten Zuständigkeit der Hilfe zur Pflege bei den Bezirken muss sichergestellt werden, dass der Zugang zur Hilfe zur Pflege aus einer Hand und wohnortnah im Rahmen von Pflegestützpunkten gewährleistet wird.

Ziel bezirklicher Sozialpolitik muss es sein, in Zusammenarbeit mit den kreisfreien Städten und Landkreisen in Mittelfranken gemeinsame Pflegestützpunkte zu entwickeln bzw. zu sichern und auszubauen. Im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen soll dabei auf ggf. bereits vorhandenen bewährten örtlichen Strukturen aufgebaut werden.

Wir stellen dazu folgenden Antrag:

Der Bezirk Mittelfranken entwickelt ein Konzept zum flächendeckenden Ausbau von Pflegestützpunkten in Zusammenarbeit mit den kreisfreien Städten und Landkreisen und legt dieses 2019 sobald wie möglich dem Sozialausschuss vor.

Die Verwaltung berichtet dabei über den Sachstand der Kooperation gemäß Art. 84 AGSG.

Die Verwaltung sichert durch Vereinbarungen mit den Städten und Landkreisen, z.B. durch Sprechstunden vor Ort, dass Anträge auf Hilfe zur Pflege weiterhin auf kurzem Weg gestellt werden können.

Damit bereits in 2019 mit der Umsetzung erster Projekte begonnen werden kann, werden auf einer neuen Haushaltsstelle im Einzelplan 4 zunächst 100 000 € eingestellt.

Finanzierung: Rücklagenentnahme

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Gisela Niclas, Fraktionsvorsitzende
Die weitere/n Bezirksrätin und Bezirksräte der SPD-Bezirkstagsfraktion:
Sven Ehrhardt
Dr. Horst Krömker
Christa Naaß