Berichtsantrag zu Investitionspauschalen und Personalschlüssel in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflege
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident Kroder, im Rahmen unserer Gespräche mit Trägern kam mehrfach zur Sprache, dass die vom Bezirk anerkannten Kosten in stationären und teilstationären Einrichtungen in den Bereichen der Eingliederungshilfe und der Pflege trotz erheblicher Preissteigerungen insbesondere im Baubereich, aber auch für Ausstattungsanschaffungen, seit Jahrzehnten nahezu unverändert geblieben sind. Das betrifft auch die gegenwärtigen Anforderungen u. a. hinsichtlich des Flächenbedarfs pro Platz, des Brandschutzes, der Notrufanlagen und nicht zuletzt für die IT-Infrastruktur, die bei weitem nicht mit den Bedürfnislagen vor zehn oder zwanzig Jahren zu vergleichen sind. Auch nehmen die administrativen Anforderungen an die Träger stetig zu, so dass zu hinterfragen ist, ob die Personalschlüssel – beispielsweise für Verwaltungskräfte – aktuell noch angemessen sind. Die gesetzlich geforderte erhöhte Einzelzimmerquote bedingt höhere Flächenzahlen, die in der Folge beispielsweise zu einem erhöhten Reinigungsbedarf führten/führen, ohne dass dieser im Personalschlüssel für Hauswirtschaftskräfte angemessen abgebildet wurde/wird.
Die SPD-Bezirkstagsfraktion stellt daher folgenden Antrag:
Die Verwaltung legt einen Bericht vor zur Entwicklung der von der Bezirksverwaltung anerkannten platzbezogenen Kosten bzw. Obergrenzen für den Bau sowie die Ausstattung von stationären und teilstationären Einrichtungen in den Bereichen der Eingliederungshilfe und der Pflege, bezogen auf den Zeitraum von 1999 bis 2019. Dabei sollen auch etwaige Unterschiede in der Eingliederungshilfe zwischen Einrichtungen für Menschen mit geistigen, körperlichen bzw. seelischen Handicaps dargestellt werden. Im Rahmen dieses Berichtes sollen die Obergrenzen der verschiedenen bayerischen Bezirke gegenübergestellt und verglichen werden. Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme gebeten, inwiefern sie die derzeitigen Obergrenzen bei den anzuerkennenden Bau- und Ausstattungskosten vor allem im Hinblick auf die in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Anforderungen und Vorschriften für die Einrichtungen (u. a. durch Pflege- und Wohnqualitätsgesetz, Brandschutz, IT etc.) für auskömmlich erachtet; dabei soll auch darauf eingegangen werden, inwieweit die Deckelung der Bau- und Ausstattungskosten zu nicht auskömmlichen Pauschalen in Bezug auf die notwendigen Instandsetzungs-/Instandhaltungskosten führt. Darüber hinaus legt die Verwaltung einen Bericht vor zur Entwicklung der anerkannten Personalschlüssel in Einrichtungen der stationären und teilstationären Eingliederungshilfe sowie der Pflege, bezogen auf den Zeitraum von 1999 bis 2019. Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme gebeten, inwiefern sie die derzeitigen Personalschlüssel (Pflege- und Betreuungsbereich, Bereiche der Hauswirtschaft, Verwaltung, technische Dienste) vor dem Hintergrund erheblich gestiegener Anforderungen und Vorschriften und eines in der Folge entsprechend gestiegenen Arbeitsaufwandes für angemessen betrachtet; beispielweise wird durch die gesetzlich vorgeschriebene höhere Einzelzimmerquote die Bewirtschaftung wesentlich größerer Flächen pro Platz erforderlich, es entsteht erheblich höherer Verwaltungsaufwand im Hinblick auf Dokumentation und Umstellungen im Zuge des Bundesteilhabegesetzes u.a. Auch hier wird um einen bezirksübergreifenden Vergleich der jeweils bewilligten Personalschlüssel gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Niclas
Fraktionsvorsitzende
Sven Ehrhardt stellv. Fraktionsvorsitzender
Gezeichnet: Die weiteren SPD-Bezirksräte der Fraktion Christa Naaß, Dr. Horst Krömker