Antrag zur Sitzung des Bezirkstages zum Haushaltsbeschluss 2020 am 11.12.2019: Verwaltungshaushalt: Errichtung von Pflegestützpunkten
Ab 2018 sind in Bayern die Bezirke auch für die Gewährung der ambulanten Hilfe zur Pflege zuständig. Darüber hinaus sollen gemäß Art. 84 AGSG die überörtlichen Träger mit den jeweiligen örtlichen Trägern Kooperationsvereinbarungen abschließen.
Viele kreisfreie Städte und Landkreise sind bereits in diesem Arbeitsfeld nachhaltig aktiv; sei es durch Sozialplanung (Seniorenpolitische Konzepte), Pflegekonferenzen im Rahmen von Gesundheitsregionen, aufsuchende Seniorenbetreuung im Stadtteil oder in der Gemeinde, Pflegeberatung, Fachstellen für Demenzberatung für pflegende Angehörige u.a.
Ist nach dem SGB XII Hilfe zur Pflege erforderlich, wird nicht nur über diese Leistung beraten bzw. ein Antrag geprüft und aufgenommen; es muss entsprechend der individuellen Situation Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen umfassend beraten und im Bedarfsfall angemessene Hilfe aus „einer Hand“ geleistet werden. Trotz der der Bündelung der gesamten Zuständigkeit der Hilfe zur Pflege bei den Bezirken muss sicher gestellt werden, dass möglichst wohnortnah beraten werden kann.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe sind dezentrale Pflegestützpunkten ein wichtiges Instrument.
Ziel bezirklicher Sozialpolitik muss es sein, in Zusammenarbeit mit den kreisfreien Städten und Landkreisen in Mittelfranken, die dies wünschen, gemeinsame Pflegestützpunkte zu entwickeln bzw. zu sichern und auszubauen. Derzeit werden auf der Ebene der kommunalen Spitzenverbände mit den Kassen die Rahmenbedingungen zur Bildung von Pflegestützpunkten verhandelt.
Wir stellen dazu folgenden Antrag:
Sobald die Rahmenbedingungen zur Bildung von Pflegestützpunkten feststehen, entwickelt der Bezirk Mittelfranken ein Konzept zum möglichst flächendeckenden Ausbau von Pflegestützpunkten in Zusammenarbeit mit den Landkreisen und kreisfreien Städten und legt dieses 2020 sobald wie möglich dem Sozialausschuss vor.
Die Verwaltung berichtet dabei über den Sachstand der Kooperation gemäß Art. 84 AGSG.
Die Verwaltung sichert durch Vereinbarungen mit den Städten und Landkreisen, z.B. durch Sprechstunden vor Ort, dass Anträge auf Hilfe zur Pflege weiterhin auf kurzem Weg gestellt werden können.
Damit bereits in 2020 mit der Umsetzung erster Projekte begonnen werden kann, sollen evtl. dafür erforderliche Finanzmittel zunächst aus dem laufenden Etat finanziert werden.
Für den Haushalt 2021 ist eine neue Haushaltsstelle im Einzelplan 4 zu schaffen und mit ausreichend Finanzmittel auszustatten.
Die Staatsregierung, insbesondere das Ministerium für Gesundheit und Pflege, wird aufgefordert, die systematische Einführung Pflegestützpunkten finanziell angemessen zu fördern.
Finanzierung: Rücklagenentnahme
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Niclas Fraktionsvorsitzende
gez.: Die weitere/n Bezirksrätin und Bezirksräte der SPD-Bezirkstagsfraktion: Sven Ehrhardt, Dr. Horst Krömker, Christa Naaß