Einstufung des psychosozialen Suchtbereichs als systemrelevant

17. November 2020

Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie; hier: Feststellung der Systemrelevanz

Die SPD-Bezirkstagsfraktion stellt folgenden Antrag:

der Runde Tisch Sucht, der am 14. September im Bezirksrathaus tagte, hatte sich unter anderem mit den Auswirkungen der Corona Pandemie auf das Arbeitsfeld der Suchthilfe befasst und beraten, welche politischen Schlüsse daraus zu ziehen sind.

Seit dem 02. November gelten nun im Kampf gegen Corona erneut verschärfte Maßnahmen, u.a. durch Reduzierung von Kontakten.

Dies veranlasst uns die Forderungen des Runden Tisches erneut aufzugreifen. Denn nach dem ersten Lockdown mit Verbot von Gruppentreffs wurde ein deutlicher Anstieg von Betreuungsbedarfen erkennbar, z.B. in der Nachsorge, der ambulanten Therapie, bei Krisengesprächen, Rückfallbearbeitung, Therapievermittlung. Es kam zu langen Wartezeiten bei allgemeinen Beratungen, zu Konsumerhöhungen, Rückfälligkeiten.

Wir stellen daher folgenden Antrag:

  1. Der Bezirksausschuss untermauert durch Beschluss folgende Forderungen des Runden Tisches Sucht:

Der Psychosoziale Suchtbereich muss als systemrelevant eingestuft werden. Psychosoziale Suchtarbeit ist vor allem Beziehungsarbeit. Diese wurde durch den Lockdown und die Regelungen ab der Wiedereröffnung erschwert. Das Verbot des Gruppentreffs traf aber nicht nur die professionelle Suchthilfe, sondern im besonderen Maße auch die Selbsthilfe.

Auch der Selbsthilfebereich ist systemrelevant! Selbsthilfearbeit ist ein wichtiger Baustein im Hilfesystem und muss unter Berücksichtigung spezieller Hygienekonzepte künftig möglich bleiben.

  1. Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, die professionelle Suchthilfe und die Selbsthilfearbeit als systemrelevanten Bestandteil des öffentlichen Lebens anzuerkennen, damit gerade in Krisenzeiten diese wichtige Arbeit an und für Menschen weiter stattfinden kann.