Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie; hier: Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von Lüftungsanlagen
Die SPD-Bezirkstagsfraktion stellt folgenden Antrag:
Dem infektionsschutzgerechten Lüften kommt gerade in den bevorstehenden Wintermonaten enorme Bedeutung zu, um die Virenlast und damit die Ansteckungsgefahr in Gebäudeinnenräumen durch regelmäßige Frischluftzufuhr zu verringern. Kinder und Jugendliche leiden besonders unter den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Erneute Schulschließungen sollen unbedingt vermieden werden. Deshalb muss u.a. bei der Ausstattung der Klassenzimmer, wenn erforderlich, nachgebessert werden, um zum einen Präsenzunterricht sicher stellen zu können und zum anderen, um Schülerinnen und Schüler nicht laufend der Kälte auszusetzen.
Die Bunderegierung und die Bayerische Staatsregierung haben deshalb Förderprogramme aufgelegt. Das Bundesprogramm sieht die Corona gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten vor, um den Infektionsschutz und damit die Gesundheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Der Freistaat Bayern fördert mit bis zu 50 Mio Euro Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Kitas, Großtagespflegestellen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Schulen.
Zuwendungsfähig nach der Richtlinie vom 20. Oktober 2020 des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sind mobile C02-Sensoren für Klassen- und Fachräume zur Verwendung der C02-Konzentration als Surrogat-Parameter für die Regelung von Lüftungsmaßnahmen sowie mobile Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion zur Verringerung des Aerosolkonzentration für Klassen- und Fachräume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine RTL-Anlage gelüftet werden können.
Zuwendungsempfänger sind kommunale Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen sowie Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern, Schulvorbereitende Einrichtungen als Bestandteile von Förderzentren sind ebenfalls von der Förderung umfasst.
Die Zuwendung erfolgt als nicht zurückzahlbarer einmaliger Zuschuss in Form eines Festbetrages von 7,27 Euro pro Schüler und Schülerin, höchstens jedoch in Höhe von 3500 Euro pro Klassenzimmer.
Die Antragstellung muss bis zum 31.12.2020 erfolgen. Die Anschaffung muss zwischen dem 01.10.2020 und dem 31.03.2021 erfolgen.
Nachdem der Bildungsausschuss, für den auf Bitte der Ausschussvorsitzenden ein Bericht über den evtl. Bedarf in unseren Schulen vorgesehen war, nicht stattfindet,
stellt die SPD-Bezirkstagsfraktion daher folgenden Antrag:
- unserer schulischen Einrichtungen sowie - der Verwaltungsgebäude des Bezirks Mittelfranken gegeben.
Dabei ist darzulegen, wie hoch der Bedarf für die Um- bzw. Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in unseren Einrichtungen ist.
Nach Ermittlung des Bedarfs sind die erforderlichen Geräte zu bestellen und
entsprechende Förderantrage zu stellen.