Benennung Krisendienst

29. Februar 2020

Dringende Bitte an Herrn Bezirkstagspräsidenten Armin Kroder und Antrag zur Sitzung des Sozialausschusses am 18. März 2020 Benennung Krisendienst

Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident, wir bitten sie, umgehend und mit allem Nachdruck über den Präsidenten und die Geschäftsführung des Bezirkstages angesichts der in aller Kürze anstehenden Entscheidung auf der Ebene des Fachausschusses im Bezirketag darauf hinzuwirken, dass keine Entscheidung für die Benennung „Psychiatrischer Krisendienst Bayern“, sondern für die Bezeichnung „Krisendienst Bayern“ getroffen wird. Auf der Verbandsebene muss außerdem sichergestellt werden, dass die Selbsthilfe- und Angehörigenorganisationen in die Meinungs- und Willensbildung einbezogen werden und ihre Position in der endgültigen Entscheidung angemessen gewürdigt wird. Das im Sommer 2018 verabschiedete Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz )BayPsychKHG) legt fest, dass in Bayern flächendeckend ambulante Krisendienste einzurichten bzw. vorzuhalten sind. Die Zuständigkeit wurde den bayerischen Bezirken zugeordnet. Das BayPsychKHG führt dazu in der Präambel aus: „Mit diesem Gesetz wird die psychiatrische, psychotherapeutische, psychosomatische und psychosoziale Versorgung für Menschen mit psychischem Hilfebedarf gestärkt. Ziel ist es, psychische Erkrankungen weiter zu entstigmatisieren sowie den Menschen in psychischen Krisen Anlaufstellen zu bieten und durch eine frühzeitige Unterstützung wirksam zu helfen.“ Im Artikel 1 des Gesetzes heißt es: „Krisendienste, 1. Die Bezirke sollen selbst oder durch Beauftragte psychosoziale Beratungs- und Hilfeangebote für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienste) errichten, betreiben und bedarfsgerecht weiterentwickeln. Sie erledigen diese Aufgabe im eigenen Wirkungskreis. Jede hilfesuchende Person kann sich im Rahmen des vorgehaltenen Angebots an die Krisendienste wenden.“ Sowohl dem Wortlaut des Gesetzes entsprechend als auch aufgrund bereits vorliegender Erfahrungen, wie z.B. in Mittelfranken, sollen die Krisendienste niederschwellige Angebote für alle hilfesuchenden Personen in psychischen Krisen darstellen.

Im Zuge der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages wird derzeit auf der Verbandsebene des Bezirketages an einer einheitlichen Benennung der Krisendienste der einzelnen Bezirke gearbeitet. Dabei stehen unterschiedliche Benennungen zur Diskussion. In Kürze soll darüber entschieden werden, ob es „Krisendienst Bayern“ oder „Psychiatrischer Krisendienst Bayern“ heißen soll. In den letzten Sitzungen von Präsidium und Hauptausschuss des Bezirketages hat Frau stellvertretende Bezirkstagspräsidentin Naaß für die Benennung „Krisendienst Bayern“ plädiert. Die SPD-Bezirkstagsfraktion unterstreicht ausdrücklich diese Positionierung. Die Niederschwelligkeit des Angebotes muss weiterhin an der Benennung erkennbar sein. Durch die Bezeichnung „Psychiatrischer Krisendienst Bayern“ wird der Eindruck erweckt, dass nur Menschen mit einer psychiatrischen Erkrankung sich an der Krisendienst wenden können. Diese Bezeichnung baut nicht nur eine unnötige Barriere für hilfesuchende Menschen auf, sie widerspricht auch der erklärten Absicht des BayPsychKHG. Nach unseren Informationen wird diese Sicht sowohl von den in den ambulanten psychosozialen Netzwerk tätigen Fachleuten, sondern auch von den Selbsthilfeorganisationen und den Vereinen der Angehörigen psychisch Kranker vertreten. Insbesondere Letztere sind in die Meinungs- und Willensbildung offenbar nur unzureichend einbezogen worden. Diese ehrenamtlich Tätigen sind im Hilfenetzwerk von unschätzbarer Bedeutung, was erst vor 2 Jahren in der öffentlichen Debatte vor der Verabschiedung des BayPsychKHG eindrucksvoll deutlich geworden ist. Ihre Beteiligung und ihre Meinung muss daher in die endgültige Entscheidung über die Benennung einbezogen werden.

Für den nächsten Sozialausschuss stellen wir folgenden Antrag:

  • Der Bezirkstagspräsident und die Verwaltung berichten über den aktuellen Sachstand zur Benennung.
  • Der Bezirk Mittelfranken wird die Benennung „Psychiatrischer Krisendienst Bayern“ oder die Benennung „Psychiatrischer Krisendienst Mittelfranken“ nicht umsetzen, sondern bei der Bezeichnung „Krisendienst“ bleiben.
  • Sollte bis dahin auf der Verbandsebene über die Benennung noch keine Entscheidung getroffen worden sein, wird sich der Bezirk Mittelfranken mit Nachdruck für die Bezeichnung „Krisendienst Bayern“ einsetzen.
  • Der Planungs- und Koordinierungsausschuss ist zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Niclas
Fraktionsvorsitzende

gez. Dr. Horst Krömker gez. Christa Naaß gez. Sven Ehrhardt, Sprecher für Gesundheit