Ergänzungsantrag zu TOP 4 Sitzung des Bezirkstages am 26. Oktober 2021: Erhöhung der Kilometerpauschale um 200 km, Modernisierung der Richtlinie, aktive Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben. Der Bezirk Mittelfranken erfüllt seit Übernahme der Zuständigkeit der ambulanten Eingliederungshilfe in 2008 ff mit Hilfe der Richtlinie für den Behindertenfahrdienst die früher durch das SGB XII und mittlerweile durch das SGB IX gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe in vorbildlicher Weise. Über die Jahre hinweg wurde diese Richtlinie im Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern sowie den Anbieterinnen und Anbietern dieser Dienstleistung immer wieder überprüft und gegebenenfalls aktualisiert, ohne jedoch die Grundstruktur zu verändern.
Das seit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes geltende Prinzip der Personenzentrierung stärkt das Recht der Menschen mit Behinderung auf die Gewährung individueller, d.h. an der jeweiligen Person und ihrem konkreten persönlichen Bedarf orientierten Hilfe. Bezogen auf den Behindertenfahrdienst kann das durchaus ein Bedarf sein, der über die pauschalierte Leistung die BFD-Richtlinie hinausgeht. Vor diesem Hintergrund zeichnet sich nunmehr mit dem Wegfall der Fahrtfeldvariante eine weitreichende strukturelle Änderung ab.
Der mittelfränkische Behindertenrat, hat sich in mehreren Gesprächsrunden und in einer Reihe von fachlich fundierten Stellungnahmen mit dieser bevorstehenden Änderung befasst. Das Gremium weist mit Recht darauf hin, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass durch den Wegfall der Fahrtfeldvariante entstehende Nachteile für einzelne Nutzerinnen und Nutzer ausgeglichen werden müssen sowohl durch eine Erhöhung der Kilometerpauschale, als auch durch die jederzeit bestehende Möglichkeit, bei Darlegung eines entsprechenden individuellen Bedarfs über die Pauschalierung der BFD-Richtlinie hinausgehende Mobilitätsunterstützung zu erhalten. Diese kritische und zugleich konstruktive Begleitung der Diskussion zur Veränderung der BFD-Richtlinie durch den mittelfränkischen Behindertenrat ist ein wichtiges Element von Bürgerbeteiligung im Rahmen politischer Entscheidungsprozesse und muss am Ende in der Entscheidung Berücksichtigung finden. Menschen mit Behinderung sollen durch die anstehende strukturelle Veränderung keine Nachteile erfahren.
Zum o.g. Tagesordnungspunkt stellen wir folgenden Ergänzungsantrag:
Bei Wegfall der Fahrtfeldvariante wird die Kilometerpauschale in kreisfreien Städten und Landkreisen um 200 km erhöht. Diese Änderungen treten tritt frühestens zum Sozialdemokratische Partei Deutschlands Bezirkstag Mittelfranken 1.7.2021 in Kraft.
Die Bezirksverwaltung informiert die Leistungsberechtigten und das soziale Netz in Mittelfranken zügig, transparent und barrierefrei.
Die Verwaltung schafft die Voraussetzung, zusätzlichen individuellen Bedarf möglichst zügig und bürokratiereduziert geltend machen zu können; ein vereinfachtes Gesamtplanverfahren ist zu prüfen. Die BFD-Richtlinie wird so schnell wie möglich dem geänderten gesetzlichen Rahmen des SGB IX angepasst. Die Vorschläge des mittelfränkischen Behindertenrats und ggfls. weiterer Expertinnen und Experten werden dabei berücksichtigt. Die Einbringung der Vorlage erfolgt in der ersten Sitzung 2021 des Sozialausschusses, die Beschlussfassung in der darauffolgenden Sitzung des Bezirkstages.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Niclas
Fraktionsvorsitzende
gez.: Die weitere/n Bezirksrätin und Bezirksräte der SPD-Bezirkstagsfraktion: Sven Ehrhardt, Dr. Horst Krömker, Christa Naaß