Antrag zur Sitzung des Bezirkstages am 9.12.2021 zum Haushaltsbeschluss 2021 Verwaltungshaushalt: Fachtag Palliativversorgung in Mittelfranken
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
die Entwicklung und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Menschen mit Behinderung ihre gesellschaftliche Teilhabe selbstbestimmt leben können. Das schließt auch den Umgang mit medizinischer Behandlung in lebensbedrohlichen Situationen und/oder am Lebensende ein. Immer mehr Menschen mit Behinderung möchten mittlerweile selbst entscheiden können, welche medizinischen Maßnahmen sie wollen oder auch nicht. Wie die meisten Menschen in unserer Gesellschaft wollen sie möglichst zu Hause sterben können. Das ist die eigene Wohnung, die Einrichtung, in der sie leben, das ambulant betreute Wohnen oder eine andere Wohnform.
Am 08. Dez. 2015 trat das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG) in Kraft. Es soll die medizinische, pflegerische, psychologische und seelsorgerische Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase verbessern und einen flächendeckenden Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung fördern.
Am 13.12.2017 wurde die Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase getroffen. Dies gilt explizit auch für Personen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben.
Ausgehend davon braucht es einen Ausbau der Palliativstrukturen in den Einrichtungen und Dienstleistungen der Eingliederungshilfe, um den dort lebenden Menschen eine angemessene Versorgung anbieten zu können. Für diesen Ausbau wiederum braucht es Palliativ-Care-Fachpersonal, das die palliative Versorgung einführen und durch die Begleitung des Personals vor Ort gewährleisten kann. Wichtig ist außerdem eine Zusammenarbeit mit Palliativnetzwerken bzw. den medizinischen, pflegerischen, hospizlichen und seelsorgerischen Diensten vor Ort und in den Regionen, um diese Versorgung gewährleisten zu können. Vereinzelt gibt es bereits Erfahrungen für eine solche Zusammenarbeit.
Für die Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB XII sind in Bayern die Bezirke als überörtliche Sozialhilfeträger zuständig. Gemäß dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG) schließt diese Zuständigkeit eine angemessene Palliativversorgung einschließlich der Weiterbildung von Fachpersonal als Leistung der Bezirke in der Eingliederungshilfe ein.
Auf Antrag der SPD wurde die Thematik im Sozialausschuss am 28.9.2021 behandelt. Seitens einiger Sozialverbände und Sachverständiger des Sozialausschusses wurde deutlich, dass für die Sicherstellung einer angemessene Palliativversorgung für Menschen mit Behinderung einschließlich der Weiterbildung von Fachpersonal hier Handlungsbedarf gesehen wird. Die Bildung einer Arbeitsgruppe Palliativversorgung wurde vereinbart.
Wir stellen dazu folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Palliativversorgung und unter Beteiligung von Sozialverbänden, Einrichtungen, Diensten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Palliativnetzwerken im 2. Halbjahr 2022 einen Fachtag „Palliativversorgung für Menschen mit Behinderung in Mittelfranken“ durchzuführen.
Ziele des Fachtages soll es sein, die Erfahrungen mit Palliativversorgung für Menschen mit Behinderung, deren Organisation und Finanzierung und ggfls. weiterer Unterstützungsbedarfe, v.a. bei der Sicherung und Qualifizierung von Fachpersonal, dazustellen. Der Fachtag soll auch zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit beitragen.
Für den Fachtag werden 3 .500 € aus dem Budget des Sozialreferates zur Verfügung gestellt, ggfls. wird eine Budgeterhöhung vorgenommen. Die Verwaltung wird gebeten, eine geeignete Haushaltsstelle zu benennen.
Finanzierung: Rücklagenentnahme