Antrag zur Sitzung des Bezirkstages am 9.12.2021 zum Haushaltsbeschluss 2021 Verwaltungshaushalt: Förderung/Entgeltfinanzierung im ambulanten Bereich
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
aus der u.g. Haushaltsstelle werden unter den Schwerpunkten „Versorgungsbereich Sozialpsychiatrische Dienste, Psychosoziale Suchtberatungsstellen, Zuverdienstarbeitsplätze und Sonstige Maßnahmen“ eine Vielzahl von Aufgaben gefördert, die zusammen ein wichtiges und unverzichtbares Netzwerk ambulanter psychosozialer Versorgung bilden. Dieses muss angesichts der weiterhin großen Zahl von Menschen mit psychischen oder Suchterkrankungen kontinuierlich weiter ausgebaut werden. Das belegen die vorliegenden Ausbauanträge in sechsstelliger Höhe für diesen Bereich.
Der Ausbau ist umso mehr geboten aufgrund der negativen Folgen der anhaltenden Corona-Pandemie. Durch die behördlich verordneten Kontaktbeschränkungen im letzten Jahr und den zurückliegenden Monaten hatten viele Menschen mit psychischen oder Suchterkrankungen zeitweise keinen bzw. nur beschränkten Zugang zum Hilfesystem. Es kam zu vielfältigen Rückfällen. Digitale Kommunikationsmöglichkeiten, mit denen Beratungsstellen dankenswerterweise versuchen, dem entgegenzuwirken, können die persönliche Hilfe jedoch keinesfalls ersetzen.
Die nach einer Zeit der Lockerungen im Laufe diesen Jahres nunmehr laufende 4. Welle und die damit für viele besonders schutzbedürftige Menschen verbundenen Risiken wird zu erneuten Kontaktreduzierungen und -Einschränkungen aber auch bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben führen. Sie wird die Versorgung Betroffener als auch die haupt- und ehrenamtliche Arbeit im Hilfesystem weiterhin erschweren. Auf diese Situation muss der Bezirk organisatorisch und finanziell reagieren können.
Wir stellen daher folgenden Antrag: Die Haushaltsstelle 4701.7001 wird für 2022 um 400 000 € aufgestockt. Die Verwaltung berichtet künftig kontinuierlich im Zusammenhang mit den jährlichen Ausbaubeschlüssen in PKA und Sozialausschuss über den Mittelabfluss auf dieser Haushaltsstelle.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, für 2023 ff. angemessene Erhöhungsbeiträge, die über die obligatorischen Tarifsteigerungen bei den Personalkosten hinausgehen in den Haushalt einzustellen.
Finanzierung: Rücklagenentnahme