Antrag zur Sitzung des Sozialausschusses am 22.6.2021: Sachstand Ausbau von Pflegestützpunkten im Bezirk Mittelfranken
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
ab 2018 sind in Bayern die Bezirke auch für die Gewährung der ambulanten Hilfe zur Pflege zuständig. Gemäß Art. 84 AGSG sollen die überörtlichen Träger mit den jeweiligen örtlichen Trägern Kooperationsvereinbarungen abschließen.
Diese Neuordnung von Zuständigkeiten betrifft das soziale Arbeitsfeld Pflege. Die meisten kreisfreien Städte und Landkreise haben sich zusammen mit den sozialen Diensten und Einrichtungen im Zuge der demografischen Entwicklung dieser Aufgabe umfassend und nachhaltig angenommen, unterstützt durch Seniorenbüros, Altenbetreuung in Stadtteilen und Gemeinden, Pflegeberatung und Fachstellen zur Demenzberatung für pflegende Angehörige.
Ist nach dem SGB XII Hilfe zur Pflege erforderlich, wird entsprechend der individuellen Situation Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen umfassend beraten und angemessene Hilfe aus „einer Hand“ geleistet. Nach der Bündelung der gesamten Zuständigkeit der Hilfe zur Pflege bei den Bezirken muss sichergestellt werden, dass der Zugang zur Hilfe zur Pflege aus einer Hand und wohnortnah im Rahmen von Pflegestützpunkten gewährleistet wird.
Der Bezirk Mittelfranken hat beschlossen, in Zusammenarbeit mit den kreisfreien Städten und Landkreisen Pflegestützpunkte flächendeckend zu entwickeln bzw. auszubauen. Im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen soll dabei auf ggf. bereits vorhandenen bewährten örtlichen Strukturen aufgebaut werden.
Wir stellen dazu folgenden Antrag:
Die Verwaltung legt einen schriftlichen Bericht vor über den aktuellen Ausbaustand der von Pflegestützpunkten. Folgende Fragen bitten wir zu beantworten: In wie vielen kreisfreien Städten und Landkreisen gibt es derzeit Pflegestützpunkte Nach welcher Organisationsform? Kooperationsmodell oder Angestelltenmodell?
In wie vielen kreisfreien Städten und Landkreisen sind Pflegestützpunkte im Aufbau bzw. geplant? Nach welcher Organisationsform? Kooperationsmodell oder Angestelltenmodell?
In wie vielen kreisfreien Städten und Landkreisen gibt es derzeit keine Pflegestützpunkte? Ist der Sozialverwaltung bekannt, warum nicht?
Der Bezirk kürzt bei den Pflegestützpunkten im Angestelltenmodell den Zuschussbetrag, der den Kommunen rein rechnerisch zusteht, um den Personalkostenbetrag für die Beratungszeit, die der Bezirk in die Pflegestützpunkte einbringt. Wie wird dies im Kooperationsmodell gehandhabt?
Wie hoch ist derzeit der Finanzbedarf im laufenden Haushalt zur Bezuschussung der Pflegestützpunkte?
Ist davon auszugehen, dass der derzeitige Haushaltsansatz auch in 2022 ausreicht? Wenn nein, wird die Verwaltung beauftragt, im HH-Entwurf für das nächste Jahr einen entsprechend höheren Haushaltsansatz einzuplanen.