Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
seit 2015 wird die Beschäftigung von EX-IN-Genesungsbegleitenden in Sozialpsychiatrischen Diensten (SpDi) und Psychsosozialen Suchtberatungsstellen (PSB) aufgrund von Richtlinien der Bezirke mit einem Sachkostenanteil und einer Sachkostenpauschale gefördert. EX-IN kommt aus dem Englischen und bedeutet: Experienced Involvement, d.h. Beteiligung von Erfahrenen. Die Tätigkeit der Genesungsbegleitenden hat sich bewährt und ist inzwischen ein wichtiges Element in der Arbeit der Beratungsstellen.
Menschen mit Psychiatrieerfahrung wird eine konkrete Möglichkeit geboten, mit einer entsprechenden Qualifizierung anderen Menschen mit psychischen oder Suchterkrankung im Rahmen des Hilfesystems zur Seite zu stehen; vielfach sind es Genesungsbegleitende, die in Beratungssituationen den Zugang zum Gegenüber verbessern helfen. Sie stärken damit ihr eigenes Empowerment und erarbeiten sich Schritt für Schritt wieder ihre Teilhabe an geregeltem Arbeitsleben. Der Einsatz von Genesungsbegleitenden gilt mittlerweile als eine mögliche Maßnahme, zunehmendem Fachkräftemangel zu begegnen.
Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit müssen EX-IN-Genesungsbegleitende eine Qualifizierung absolvieren. In den meisten Fällen werden die Kosten weder von der Bundesagentur für Arbeit noch von Rehaträgern übernommen, sondern müssen aus eigenen Finanzmitteln bestritten werden. Das stellt für die an einer Qualifizierung interessierten, wegen langer Krankheit und Therapie nicht berufstätigen Personen ein sehr hohe, in manchen Fällen sogar eine unüberwindliche Hürde dar. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen der Stabstelle Psychiatriekoordination des Bezirks Mittelfranken in der Sozialausschuss-Sitzung im Sommer 2022 verwiesen.
Bei der Beschäftigung von Genesungsbegleitenden hat sich mittlerweile die Notwendigkeit gezeigt, über die im Tätigkeitsfeld übliche Supervision hinaus auch arbeitgeberunabhängige Supervision zu ermöglichen. Diese Notwendigkeit wird fachlich vom Bezirketag anerkannt (Sozialausschuss 17./18.10.2022). Bei den anfallenden Kosten wird jedoch auf die derzeit geltenden Förderrichtlinien verwiesen. Diese decken aus der Sicht von EX-IN Bayern die Kosten für die arbeitgeberunabhängige Supervision nicht oder nicht ausreichend ab.
Wir stellen dazu folgende Anträge:
1) Der Bezirk unterstützt proaktiv die Qualifizierung von EX-IN- Genesungsbegleitenden.
2) Bis zu einer generellen gesetzlichen Regelung zur Finanzierung unterstützt der Bezirk Mittelfranken auf Antrag die Qualifizierung der EX-IN-Genesungsbegleitenden durch Übernahme der Qualifizierungskosten, soweit andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht gegeben sind.
3) Arbeitgeberunabhängige Supervision ist eine innovative Form zur Stabilisierung der Integration von Ex-IN- Genesungsbegleitenden. Um systematisch Erfahrungen damit zu gewinnen, z.B. als Gruppensupervision für EX-IN-Genesungsbegleitende, übernimmt der Bezirk zunächst für zwei Jahre auf Antrag die Kosten. Die arbeitgeberunabhängige Supervision wird nach vorher festgelegten Bedingungen evaluiert. Damit wird eine aussagekräftige Entscheidungsgrundlage für deren Weiterfinanzierung, z.B. über die Förderrichtlinie zum Einsatz von EX-IN-Genesungsbegleitenden geschaffen.
4) Dafür wird im Unterabschnitt 4700 7001 eine neue Ziffer mit dem Titel „Qualifizierung EX-IN-Genesungsbegleitende“ definiert und mit jährlich 6000 € ausgestattet.
5) Im PKA und Sozialausschuss wird kontinuierlich über die Umsetzung informiert.
Finanzierung: Rücklagenentnahme