Antrag an den Sozialausschuss am 26.9.2023: Pooling von Schulbegleitung als Wahlmöglichkeit sichern

22. August 2023

Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,

der Abschlussbericht von Professor Dworschak zur Evaluation des Modellprojektes "Pooling von Schulbegleitung" liegt durch die Einbringung in die Sitzung des Bezirkstages am 27.7.23 nunmehr offiziell vor. Er zeigt deutlich auf, dass die Inklusion von behinderten Schülerinnen und Schülern mit Assistenzbedarf am besten in der Hand der Schule gelingen kann. Zur Erreichung dieses bildungspolitischen Ziels muss in Bayern mit allem Nachdruck weitergearbeitet werden.

Für die Übergangszeit, deren Dauer derzeit niemand einschätzen kann, müssen alle Möglichkeiten sowohl für eine bestmögliche Wirksamkeit von Schulbegleitung für Teilhabe und Inklusion als auch für einen optimalen Einsatz von finanziellen Ressourcen der Eingliederungshilfe genutzt werden. Dies ist umso dringlicher, da es immer weniger gelingt, geeignete Personen für diese einerseits verantwortungsvolle Tätigkeit in andererseits oftmals prekären Beschäftigungsverhältnissen (z.B. Befristungen, geringe Vergütung, fehlende Qualifizierungsmöglichkeiten, keine Einbindung in den pädagogischen Prozess) zu finden. Das gilt sowohl für den Bereich der Regelschulen als auch für die Förderschulen. Im Pooling-Modell hingegen ist ein unbefristetes, angemessen vergütetes Anstellungsverhältnis mit der Option auf Qualifizierung und eine Einziehung in den pädagogischen Prozess Standard. Unter diesen Voraussetzungen ist es um Vieles leichter, geeignete Schulbegleiter*innen zu finden und kontinuierlich in diesem Arbeitsbereich zu binden.

Die im Evaluationsbericht detailliert dokumentierten Ergebnisse zeigen – zusammengefasst –, dass das Pool-Modell die Ängste von Eltern abgebaut, die Zusammenarbeit und Zufriedenheit aller Beteiligten verbessert und gesteigert und Teilhabe und Inklusion in Unterricht und Schule positiv vorangebracht hat.

Wir gehen davon aus, dass – wie im Sommer 2023 im Bildungs- und Sozialausschuss vereinbart – in der Sozialausschuss-Sitzung am 26.9.2023 zusammen mit dem Bildungsausschuss der Evaluationsabschlussbericht von Professor Dworschak unter Einbeziehung der beratenden Sachverständigen im Rahmen eines eigenen Tagesordnungspunktes diskutiert werden wird.

Wir bitten darum,

  • den Abschlussbericht, bzw. den Link, unter dem er eingesehen werden kann, sowie eine geeignete Zusammenfassung, mindestens jedoch die PPP, die Professor Dworschak in der Sitzung des Bezirkstages verwendet hat, für die Sitzung am 26.9.23 schriftlich vorzulegen.
  • für die Teilnahme des Bildungsausschusses an diesem Tagesordnungspunkt Sorge zu tragen.
  • Vertretungen der am Modellprojekt beteiligten Schulen zu diesem Tagesordnungspunkt einzuladen und ihnen die Möglichkeit zu geben, an der Diskussion teilzunehmen.

Wir stellen folgenden Antrag:

  1. Das Poolmodell Schulbegleitung wird in den am Modellprojekt beteiligten Schulen unter Beibehaltung der Konditionen – einschließlich der Koordinationskraft – als Regelmodell weitergeführt, sofern die Eltern, die Schulen und die Anstellungsträger der Schulbegleiter*innen dies wollen.
  2. Das Poolmodell kann ab dem Schuljahr 2024/25 im Rahmen der Konditionen des Modellprojektes (einschließlich der Koordinationskraft) von weiteren Regel- und Förderschulen praktiziert werden. Voraussetzung dafür ist die Möglichkeit der Pool-Anstellung durch die Schule selbst oder einen Kooperationspartner, z.B. dem Förderverein der Schule oder einem Sozialverband mit fachlicher Erfahrung in der Eingliederungshilfe o.ä.
  3. Es könne sich auch mehrere Schulen und Kooperationspartner zusammenschließen. Das Verhältnis „Zahl der zu begleitenden Kinder ./. Koordinationskraft ist abhängig von den jeweiligen örtlichen Bedingungen und muss mit den Kostenträgern der Schulbegleitung (kommunales Jugendamt oder Bezirk Mittelfranken) unter Berücksichtigung eines angemessenen finanziellen Kosten-Nutzungs-Verhältnisses ausgehandelt werden.
  4. Die Teilnahme am Poolmodell ist für Eltern von behinderten Schülerinnen und Schülern mit Schulbegleitungsbedarf freiwillig. Ihr Recht, für ihr Kind eine individuelle Schulbegleitung in Anspruch zu nehmen, wird dadurch nicht beschränkt.
  5. Die Sozialverwaltung wird beauftragt, die Regierung von Mittelfranken und die Schulverwaltungsämter in Mittelfranken über die Möglichkeit zu informieren, dass im Bezirk Mittelfranken künftig auch das Poolmodell zur Schulbegleitung praktiziert werden kann.
  6. Die Sozialverwaltung wird beauftragt, im Dialog mit den Jugendämtern der kreisfreien Städte und Landkreise darauf hin zu wirken, dass auch in deren Zuständigkeit das Poolmodell praktiziert werden kann.

Gisela Niclas, Sven Ehrhardt, Fraktionsvorsitzende SPD

Maria Scherrers, Christa Heckel, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 Die Grünen

Lydia Bauer-Hechler, Beauftragte des Bezirks Mittelfranken für die Belange von Menschen mit Behinderung

Walter Schnell, Fraktionsvorsitzender Freie Wähler

Elke Eder, Bezirksrätin

Uwe Schildbach, Fraktionsvorsitzender Die Linke