Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident Kroder,
mit dem Grundsatz der personenzentrierten Förderung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung wurde mit dem seit Inkrafttreten des Gesetzes ein Paradigmenwechsel vollzogen. Jede/r Leistungsberechtigte soll entsprechend seines individuellen Hilfebedarfs gefördert werden.
Nach mehr als drei Jahren Verhandlungen haben die Bezirke als Kostenträger der Eingliederungshilfe und die Verbände der Leistungserbringer den Rahmenvertrag zur Umsetzung des BTHG vereinbart und mittlerweile unterzeichnet.
Darüber hinaus wurde zwischen dem STMAS, dem Bezirketag und der LAG Selbsthilfe in Bayern eine Vereinbarung zur Schaffung einer Koordinierungsstelle zur Umsetzung eines Schulungs- und Bildungskonzeptes getroffen. Ziel der Arbeit dieser Stelle ist es, Menschen mit Behinderung die eigene Bedarfsermittlung auf Augenhöhe zu ermöglichen, d.h. ihre gleichberechtigte Teilhabe an der Gestaltung ihrer individuellen Eingliederungshilfe soll entwickelt bzw. gestärkt werden.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
Gisela Niclas, Sven Ehrhardt, Fraktionsvorsitzende SPD