Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
gemäß des Haushaltsbeschlusses im Bezirkstag für 2023 werden im Unterabschnitt 4701.7001, Ziffer 15 für „Qualifizierung EX-IN-Genesungsbegleitende“ jährlich 6.000 € zur Verfügung gestellt. Für den Sozialausschuss am 20. Juni legte die Sozialverwaltung einen ersten Entwurf für eine Richtlinie zur Verteilung dieser Mittel vor. Die Behandlung musste dann aber bedauerlicherweise aus Zeitgründen auf den Sozialausschuss im September vertagt werden.
Wir bedanken uns ausdrücklich für diesen Entwurf als Arbeitsgrundlage. Die Präambel stellt die Grundidee und die wesentliche Bedeutung von EX-IN und der Qualifizierungsmaßnahmen aus dem „Handbuch Genesungsbegleiter*innen in der Psychiatrie und Suchthilfe“ des PKA vor. Grund für die Notwendigkeit der Richtlinie ist, dass es für die Finanzierung der Qualifizierungsmaßnahme in Bayern bisher keine Unterstützung gibt und sich auch keine Stelle zuständig erklärt.
Die Übernahme der Kursgebühr soll einen niederschwelligen Zugang für Menschen mit Psychiatrieerfahrung zur Ausbildung schaffen, um mehr von ihnen für die Teilnahme zu gewinnen. Die Beschäftigung ehemals betroffener Personen in psychosozialen Arbeitsfeldern ist von unumstrittenem Wert für alle Beteiligten, die Stärkung des Selbsthilfeaspektes Auftrag aus der UN-Behindertenrechtskonvention sowie dem Bundesteilhabegesetz.
Deshalb beantragen wir, folgende Änderungen im Entwurf der Richtlinie zu berücksichtigen:
Der Bezirk gewährt die volle Finanzierung der Kursgebühren. Begründung: Neben der Kursgebühr müssen die Teilnehmer*innen auch für Fahrtkosten und Unterkunft aufkommen. Wer EU-Rente oder Grundsicherung bezieht, finanziert das mit dem Regelsatz für Bildung, der unter 2 Euro liegt.
Die Auszahlung der Kursgebühr erfolgt nicht in Raten, sondern zu Beginn der Maßnahme. Somit ist keine Vorfinanzierung durch die Kursteilnehmenden notwendig. Für die Verwaltung stellt eine einmalige Auszahlung zudem eine Vereinfachung gegenüber mehreren fristgebundenen Auszahlungen dar.
Die nötigen Unterlagen und Belege sollten auf ein Minimum begrenzt und bei dem Antragsverfahren unter 4 benannt werden.
Der Bezirk setzt sich aktiv dafür ein, dass Absolvent*innen zeitnah im Anschluss an die Qualifizierungsmaßnahmen eine Tätigkeit als Genesungsbegleitende in Mittelfranken beginnen können. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, in Absprache mit den Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften und dem Planungs- und Koordinierungsausschuss die Beschäftigung von EX-IN Genesungsbegleitenden nach dem Abschluss schnell und ohne lange Wartezeit zu ermöglichen.
Um mehr potentielle Genesungsbegleitende zu gewinnen, unterstützt der Bezirk, dass auch in Mittelfranken wieder EX-IN-Qualifizierungsmaßnahmen angeboten werden.
Der Begriff „Teilfinanzierung“ im Richtlinienentwurf wird durch „Finanzierung“ ersetzt.
Mittelfranken ist der einzige Bezirk, der die Problematik über die Finanzierung der Qualifizierungskurse löst. Deshalb wird die Richtlinie zunächst über die Dauer von drei Jahren evaluiert. Die Ergebnisse sollen in die begleitende Evaluation des PKA zum Einsatz von Genesungsbegleiter*innen mit einfließen.
Weiterhin beantragen wir, dass wegen des Zeitablaufs im Jahr 2023 die Auszahlung an Kursteilnehmer*innen einmalig vorab ohne Richtlinie und Rechtsanspruch erfolgen soll.
Die Kursgebühren bewegen sich um 2.500 Euro (Verwaltungsvorlage) bis 2.880 Euro (BKS). Um möglichst vielen potentiellen Teilnehmenden einen Zugang zu der Qualifizierungsmaßnahme zu ermöglichen, beantragen wir darüber hinaus, dass das Budget im Haushaltsentwurf 2024 im Unterabschnitt 4701.7001, Ziffer 15 auf 18.000 Euro aufgestockt wird.
Lydia Bauer-Hechler, Beauftragte des Bezirks Mittelfranken für die Belange von Menschen mit Behinderung
Gisela Niclas, Sven Ehrhardt, Fraktionsvorsitzende SPD
Maria Scherrers, Christa Heckel, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 Die Grünen
Walter Schnell, Fraktionsvorsitzender Freie Wähler
Elke Eder, Bezirksrätin
Uwe Schildbach, Fraktionsvorsitzender Die Linke