Bericht des bayerischen Innenministeriums zu den Bezirkskliniken Mittelfranken - Bezirkstagsfraktion nimmt Stellung

11. Mai 2018

Stellungnahme der mittelfränkischen SPD-Bezirkstagfraktion zum Bericht des bayerischen Innenministeriums als Rechtsaufsichtsbehörde vom 27.4.2018 zu den Bezirkskliniken Mittelfranken

Gefälligkeitsstudie statt konkreter Hilfestellung zur Aufarbeitung von Problemen

Die SPD-Fraktion hat sich in einer ersten „Lesung“ mit dem Bericht des Staatsministeriums des Inneren und für Integration als Rechtsaufsichtsbehörde zu den Bezirkskliniken Mittelfranken befasst. Dieser Bericht liegt den Fraktionen seit wenigen Tagen vor.

Dazu Fraktionsvorsitzende Gisela Niclas: „Nach einer ersten Bewertung drängt sich der Eindruck auf, dass es sich bei den 55 Seiten eher um eine Gefälligkeitsstudie zur Schonung der Verantwortlichen an der Spitze von Verwaltungsrat und Unternehmensleitung handelt, statt um eine konkrete Hilfestellung zur Aufarbeitung von Problemen“. Es werde, so die SPD-Bezirksrätin, alles beschrieben, was seitens der Rechtsaufsichtsbehörde abgefragt wurde; bei den Konsequenzen bleibe die „rechtliche Würdigung“ des Innenministeriums jedoch im Wesentlichen vage und unkonkret.

Das eklatanteste Beispiel sieht Niclas in der Bearbeitung der von der SPD u.a. von Anfang an nachdrücklich hinterfragten Praxis der Auftragsvergabe. Diese werde zwar detailliert und kritisch beleuchtet. In nahezu allen Punkten sehe das Innenministerium jedoch „keine Notwendigkeit (mehr), eventuelle vergaberechtliche Fehleinschätzungen zu beanstanden“. Begründet werde dies von der Rechtsaufsicht – man lese und staune – mehrfach mit dem Hinweis auf fehlende Unterlagen, Dokumentation und unzureichendes Controlling.

Positiv beurteilt die SPD, dass das Ministerium in vollem Umfang das Recht des Verwaltungsrates bekräftigt, in allen die Bezirkskliniken betreffenden Fragen vom Vorstand Informationen und Stellungnahme zu verlangen. Das schließt auch unter bestimmten Umständen die Befassung mit anonymen Schreiben mit ein. Das war in der öffentlichen Debatte der letzten Monate seitens der CSU immer wieder mit Verweis auf die diesbezüglichen Satzungsbegrenzungen in Frage gestellt worden. Außerdem bestätige das Innenministerium dem Verwaltungsrat, seinen Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.

Zur Aussagequalität in den einzelnen Details der Stellungnahme des bayerischen Innenministeriums stellt die SPD jedoch kritisch fest:
Das Innenministerium kommt nahezu ausschließlich aufgrund von Stellungnahmen des Vorstandes und der Bezirksverwaltung/des Bezirkstagspräsidenten und Verwaltungsratsvorsitzenden zu seinen Feststellungen bzw. rechtlichen Würdigungen. Weitergehende Recherchen sind nur an ganz wenigen Stellen benannt (z.B. Brandschutz). Das hält die SPD für sehr einseitig.

Viele wesentliche Punkte – z.B. der Umgang mit Führungskräften, die vielen Kündigungen von Leitungskräften, das Personalmanagement angesichts des sich abzeichnenden Fachkräftemangels u.a. – die Gegenstand der öffentlich geführten Debatte im Bezirkstag und in den Medien waren/sind, werden zwar detailliert aufgeführt; bei einem Großteil verweist der Bericht jedoch auf „Nichtzuständigkeit“ des Ministeriums bzw. auf die Ergebnisse der zu erwartenden Sonderprüfung.

Bemerkenswert ist, dass zum Vergabeverfahren Sonderprüfung im 55seitigen Bericht jegliche „rechtliche Würdigung“ fehlt, obwohl das Innenministerium auch dazu eine Stellungnahme angefordert hatte. Dies hatte dazu geführt, dass der endgültige Vergabebeschluss um weitere Wochen verzögert wurde und erst kürzlich, 6 ½ Monate nach dem Beschluss des Bezirkstages, in Auftrag gegeben werden konnte.

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