Berichtsantrag zur Sitzung des Sozialausschusses am 8.3.2022: Sachstand Umsetzung Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

09. Februar 2022

Ansbach/Erlangen, den 9.2.2022
Berichtsantrag zur Sitzung des Sozialausschusses am 8.3.2022:
Sachstand Umsetzung Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,

2021 haben Bundestag und Bundesrat der SGB-VIII-Reform zugestimmt. Mit dem neuen KJSG wurde der Grundstein gelegt für eine inklusive Jugendhilfe. In drei Stufen bis 2028 wird die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen endlich gesetzlich verankert.

Die Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung liegt derzeit bei den örtlichen Jugendämtern, die für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und geistiger Behinderung bei den bayerischen Bezirken. Künftig sollen alle Hilfen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung aus einer Hand von den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte geleistet werden. Im Interesse der Kontinuität der Hilfen muss der Wechsel der Zuständigkeit von den Bezirken auf die örtlichen Jugendämter frühzeitig organisiert werden.

Die Gremien des bayerischen Bezirketages haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach mit dieser Thematik befasst. Dabei wurde mehrheitlich die kritische Haltung an dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Weg der Ansiedlung der Aufgabe ausschließlich bei den örtlichen Jugendämtern deutlich und die Auffassung vertreten, dass die besondere bayerische Situation mit der Teilzuständigkeit bei den bayerischen Bezirken bei der Umsetzung berücksichtigt werden müsse.
Noch in diesem Frühjahr werden sich Sozialausschuss und Hauptausschuss und im Sommer 2022 ggfls. die Vollversammlung des Verbandes erneut mit der Umsetzung des KJSG befassen.

Um den aktuellen Sachstand zur Umsetzung in Mittelfranken in diese Beratungen einbringen zu können, stellen wir einen Berichtsantrag und folgende Fragen:

Die Sozialverwaltung berichtet über ihre vorbereitenden Maßnahmen zur Zuständigkeitsänderung seit Inkrafttreten des Gesetzes. In diesem Zusammenhang wird auch darum gebeten, die derzeitige Verwaltungsposition zur künftigen Zuständigkeitsänderung zu erläutern.

Die Sozialverwaltung berichtet über bisher geführte Gespräche mit den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte sowie ggfls. den kommunalen Spitzenverbänden auf Bezirksebene und deren Ergebnisse.

Wie weit ist die Umsetzung des KJSG bei den örtlichen Jugendämtern gediehen; auch hinsichtlich des Einsatzes von Verfahrenslotsen?

Haben alle Jugendämter teilgenommen? Wenn nein, welche nicht und warum?

Wurde im Rahmen der bestehenden Kooperationsvereinbarungen mit den Jugendämtern ein aktualisierter Arbeits- und Zeitplan zum Übergang der Zuständigkeit vereinbart?

Haben sich in den Gesprächen Themen bzw. Problemstellungen ergeben, z.B. zur inhaltlichen Umsetzung oder zur Finanzierung, die zügig in die weitere Meinungs- und Willensbildung auf den politischen Ebenen Bezirketag, Land und Bund eingebracht werden müssen?

Mit freundlichen Grüßen
Gisela Niclas
Fraktionsvorsitzende

gez.: Die weitere/n Bezirksrätin und Bezirksräte der SPD-Bezirkstagsfraktion: Sven Ehrhardt, Dr. Horst Krömker, Christa Naaß

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