Am 1. Dezember hat der Deutsche Bundestag das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verabschiedet. Mit dieser Reform sollen Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich gestärkt und damit die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention weiter umgesetzt werden. Mit dem Gesetz, das ab 1.1.2017 schrittweise in Kraft tritt, wird ein Systemwechsel eingeleitet: Die Eingliederungshilfe soll aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst und in ein neues Leistungsgesetz, das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX), überführt werden. Darin werden die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu geregelt.
Die Vorsitzende der mittelfränkischen SPD-Bezirkstagsfraktion, Gisela Niclas, begrüßt, dass der ursprüngliche Entwurf im parlamentarischen Verfahren durch eine ganze Reihe von Änderungsanträgen der SPD-Bundestagsfraktion nachgebessert werden konnte.
Die Bezirkstagsfraktion hatte sich mit besonderem Nachdruck für eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs eingesetzt: Auf ihre Initiative hatte der Bezirksparteitag der SPD Mittelfranken Anfang Juli und kurz darauf auch der Landesparteitag der BayernSPD Anträge zur Änderung des Gesetzesentwurfs verabschiedet. Auch der mittelfränkische Bezirkstag hatte im Oktober einstimmig eine Resolution zum Entwurf des BTHG verabschiedet.
„Wir freuen uns, dass sich unser Einsatz und der vieler Betroffener und Verbände gelohnt hat“, betont Vorsitzende Gisela Niclas.