Kreuzerlass in den Bezirkskliniken Mittelfranken

12. Oktober 2018

SPD-Fraktion: Anordnung missachtet die kommunale Selbstverwaltung und die demokratischen Rechte des Bezirkstages

Heute wurde die SPD-Bezirkstagsfraktion von Mitarbeiter*innen der Bezirksklinken Mittelfranken darüber informiert, dass in dieser Woche durch das Gebäudemanagement der Bezirkskliniken Mittelfranken auf „Anordnung des Bezirks Mittelfranken“ verfügt worden sei, in allen Gebäuden Kreuze aufzuhängen. Ganz offensichtlich stößt dieser Vorgang auf erhebliche Kritik bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Die SPD-Bezirkstagsfraktion hat daraufhin sofort eine Stellungnahme in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates am 16.10. und des Bezirkstages am 25.10. eingefordert. Sie stellt dazu fest: Der Bezirk Mittelfranken und das Kommunalunternehmen Bezirkskliniken unterliegen der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind in keinster Weise verpflichtet, den umstrittenen Kreuzerlass des bayerischen Ministerpräsidenten umzusetzen. Wenn doch, dann kann das nur auf freiwilliger Basis und im Konsens geschehen und erfordert zuvor eine transparente, d.h. öffentliche Erörterung und Beschlussfassung im Bezirkstag. Das ist bisher nicht geschehen. Auch der Verwaltungsrat war bislang nicht damit befasst.

Dazu Fraktionsvorsitzende Gisela Niclas: „Das ist nicht nur eine Missachtung der kommunalen Selbstverwaltung und ein Aushebeln der demokratischen Rechte des Bezirkstages. Es zeigt erneut ein ausschließlich an der CSU orientiertes Vorgehen des KU-Managements. Die mit dem Kreuzsymbol verbundenen Werte darf man nicht per Verwaltungsdekret verordnen wollen.“

Die SPD verlangt Antworten auf folgende Fragen: Wer hat diese Anordnung verfügt? Der Bezirkstagspräsident? Wenn ja, warum? Der Vorstand des Klinikums? Der bisherige und derzeit freigestellte Vorstand Helmut Nawratil oder sein Stellvertreter? Wenn die Anordnung seitens der Vorstandes erfolgte: Waren sie als Vorsitzender des Verwaltungsrates eingebunden? Wenn ja, warum haben sie unterlassen, zumindest den Verwaltungsrat darüber zu informieren? Halten sie es als Bezirkstagspräsident und Verwaltungsratsvorsitzender nicht für ein höchst bedenkliches Vorgehen, die mit dem Kreuzsymbol verbundenen Werte per Verwaltungserlass verordnen zu wollen? Religiöse Orientierung ist zu allererst die individuelle, freie Entscheidung eines jeden Menschen. Gebietet nicht der Respekt davor ein grundsätzlich anderes, nämlich auf Dialog und Freiwilligkeit basierendes Vorgehen anstelle einer Verordnung „von oben“? Müssen Mitarbeiter*innen, die nicht mit dem Anbringen von Kreuzen einverstanden sind, mit Nachteilen rechnen?

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