Pressemitteilung des Runden Tisch Sucht und des Sozialausschusses des mittelfränkischen Bezirkstages zur Einrichtung von Drogenkonsumräumen

14. November 2019

Runder Tisch Sucht und Sozialausschuss des mittelfränkischen Bezirkstages fordern Einrichtung von Drogenkonsumräumen

Der unter Leitung der stellvertretenden Bezirkstagspräsidentin Christa Naaß arbeitende Runde Tisch Sucht hat sich wiederholt mit der Forderung nach Einrichtung von Drogenkonsumräumen befasst.

In der jüngsten Sitzung stellte Herr Norbert Wittmann von der Mudra-Drogenhilfe Nürnberg die Ergebnisse der 2017 in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Studie zum Thema „Drogenkonsumräume aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer“ vor. Christa Naaß verwies außerdem auf die einstimmige Forderung des 78. Bayerischen Ärztetages im Oktober dieses Jahrs an die Staatsregierung, bayernweit Drogenkonsumräume zuzulassen.

Die Mitglieder des Runden Tisches haben sich deshalb dafür ausgesprochen, über den Sozialausschuss erneut die Forderung nach Einrichtung eines Drogenkonsumraumes in Nürnberg zu stellen. Nachfolgend der einstimmige Beschluss des Sozialausschusses des mittelfränkischen Bezirkstages:

Der Sozialausschuss bekräftigt angesichts des erneuten Anstiegs von Drogentoten in Nürnberg die Forderung nach der Einrichtung von Drogenkonsumräumen

  • durch den 78. Bayerischen Ärztetag im Oktober 2029

  • den Beschluss des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketages vom Febr. 2016

und bittet den Präsidenten an die Bayerische Staatsregierung heranzutreten mit dem Ziel eine Verordnung zu erlassen, dass in Nürnberg die Einrichtung eines Drogenkonsumraumes ermöglicht wird, evtl. im Rahmen eines Pilotprojektes. Der Bezirkstag wird gebeten, diese Forderungen bei seiner Sitzung im Dezember 2019 im Rahmen des Sachstandsberichtes zum Runden Tisch ebenfalls zu beschließen.

Bei Drogenkonsumräumen handelt es sich um ein vom Bundesgesetzgeber im Betäubungsmittelgesetz ermöglichtes Hilfsangebot für schwerstabhängige Drogenkranke bei denen andere Hilfsangebote, z.B. die Substitution mit Drogenersatzstoffen, nicht helfen. Die Umsetzung dieses Bundesgesetzes ist Ländersache, d.h. dass die Staatsregierung lediglich durch eine Verordnung die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen kann, dass z.B. in den Städten München und Nürnberg, in denen ein dringender Bedarf besteht, die Einrichtung von Drogenkonsumräumen ermöglicht wird.

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