Sonderprüfung Bezirkskliniken: Rechtsaufsicht bestätigt SPD-Fraktion

25. September 2018

Das bayerische Staatsministerium des Inneren und für Integration als Rechtsaufsichtsbehörde des Bezirks und seiner Klinken sieht aufgrund der Ergebnisse der Sonderprüfung des Kommunalunternehmens (öffentlich vorgestellt am 17.09.2018) Klärungsbedarf.

In einem Schreiben an den Bezirkstagspräsidenten und Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Richard Bartsch, wird darum gebeten, bei der Aus- und Bewertung der Prüfergebnisse durch den Verwaltungsrat insbesondere auf den Umgang mit den Empfehlungen der Sonderprüfer einzugehen.

Hierzu zählt z.B. die Vermeidung von Fördermittelkürzungen. Ebenso soll der Umgang mit vergaberechtswidrig abgeschlossenen Planungs- und Beraterverträgen, die bis heute fortbestehen, geklärt werden. Angesichts gravierender Mängel bei der Dokumentation der Ausschreibungsverfahren, der Bauakten und des Vertragswesens soll sich der Verwaltungsrat auch mit der Frage befassen, welche organisatorischen Maßnahmen getroffen werden müssen, um künftig eine vergaberechtskonforme Auftragsvergabe sicherzustellen. Das Ministerium bittet nicht nur um „umgehende“ Unterrichtung im Anschluss an die Sitzung(en) des VWR, sondern auch um einen Bericht. Es setzt dem Bezirk dazu eine Frist bis zum 31.10.2018.

Die Vorsitzende der SPD-Bezirkstagsfraktion, Gisela Niclas, stellt dazu fest: „Die SPD-Fraktion sieht sich in ihrer Herangehensweise durch die Anforderung der Rechtsaufsicht des Innenministeriums nachdrücklich bestätigt. Bereits in der letzten Woche haben wir in einem unserer drei Anträge zu den Konsequenzen, die jetzt schnellstens zu ziehen sind, nahezu deckungsgleich dieselben Forderungen gestellt. Wenn die Frist 31.10.2018 der Rechtsaufsicht eingehalten werden soll, müssen jetzt sehr schnell Entscheidungen getroffen werden. Jetzt ist endgültig Schluss mit weiter prüfen, abwarten und aussitzen.“

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