SPD begrüßt Beschluss des Bezirkstags zur Modernisierung des Soziotherapeutischen Wohnheims Ansbach

08. Dezember 2022

Nach der Sitzung des Bezirkstages am 06. Dezember ist Gisela Niclas, die Co-Vorsitzende und Sprecherin der SPD-Fraktion im Sozialausschuss, zuversichtlich: „Mit der Modernisierung des SWA haben der Bezirk und die Bezirkskliniken nun die Chance, ein Zeichen zu setzen für nachhaltige psychosoziale Versorgung von Menschen mit schweren Erkrankungen“.

Die SPD-Fraktion begrüßt es, dass endlich ein politischer Konsens gefunden wurde, um noch in dieser Amtszeit des Bezirkstages die nachhaltige Modernisierung des soziotherapeutischen Wohnheims Ansbach (SWA) auf den Weg zu bringen. Eine so wichtige Einrichtung darf nicht im Rahmen einer ausschließlich ökonomistischen Betrachtungsweise als Defizitbringer deklariert und zur Disposition gestellt werden.

Niclas nimmt damit Bezug auf eine monatelange schwierige Diskussion zwischen dem Vorstand der Kliniken und dem Bezirkstag. Dieser hatte eine Fortführung des SWA, das in der Trägerschaft des Kommunalunternehmens in die Jahre gekommen und der Heimaufsicht bereits negativ aufgefallen ist, offen angezweifelt. Mit der Entscheidung der Politik ist diese Debatte vorerst beendet, und dem Vorstand gegenüber wurde eine klare Ansage gemacht, was nun zu tun ist.

Der einstimmig beschlossene Antrag beschreibt detailliert die künftigen Anforderungen an das Projekt und den Weg zu seiner Umsetzung. Das veraltete Konzept des Wohnheims – laut Bundesteilhabegesetz eine besondere Wohnform der Eingliederungshilfe – soll nun quantitativ erweitert und qualitativ zu einer Therapiekette weiterentwickelt werden. Sie soll mehr Plätze in beschützenden und offenen besonderen Wohnformen sowie Plätze im betreuten Gruppen- und Einzelwohnen umfassen und ggfls. noch durch eine Tagesstätte ergänzt werden. Auf dieser Grundlage werden verschiedene Varianten für Betrieb und Finanzierung untersucht und dem Bezirkstag noch in dieser Amtsperiode zum Beschluss vorgelegt. Diese Aufgabe soll mit finanzieller Unterstützung aus dem Bezirkshaushalt und mit fachlich kompetenter externer Beratung im ersten Halbjahr 2023 bearbeitet werden.

Die SPD-Fraktion setzt sich bereits seit längerer Zeit dafür ein, die mittelfränkische Versorgungssituation von psychisch chronisch schwerkranken Menschen in den Fokus zu nehmen. Ein Fraktionsantrag vom Mai 2022 mit der Forderung nach einer umfassenden Bestandsaufnahme von Angebot und Nachfrage war im Sozialausschuss einstimmig angenommen worden. Die Fachgruppe „Bedarf in der Psychiatrie“ der Sozialverwaltung hat daraufhin in beachtlich kurzer Zeit die umfassende Analyse „Regionale Bedarfsermittlung für Angebote im Bereich psychische Beeinträchtigung u. Suchterkrankung“ erstellt. In der öffentlichen Sitzung am Nikolaustag dankte Gisela Niclas besonders Herrn Scheder und Frau Strohmair von der Stabsstelle Psychiatriekoordination und Sozialplanung sowie Frau Brüggen, der Sprecherin aller PSAGen in Mittelfranken für ihr Engagement in der Arbeitsgruppe.

Der lückenlose Überblick über das in Mittelfranken vorhandene Versorgungsnetz liegt nun vor. Dieser zeigt auf, dass v.a. Plätze für chronisch psychisch Kranke mit schweren Verläufen fehlen. Viele von ihnen können nach einer stationären Behandlung in der Psychiatrie nicht in eine Einrichtung in der Region wechseln, weil es nicht genug geeignete Kapazitäten gibt. Das vorliegende Ergebnis wurde dem Planungs- und Koordinierungsausschuss in seiner November-Sitzung 2022 vorgelegt; er ist nach dem 2. Bayerischen Psychiatrieplan das regionale Gremium der Sozialplanung im Bereich seelische Gesundheit. Der Sozialausschuss muss sich in seiner ersten Sitzung 2023 damit befassen – mit dem Ziel, Empfehlungen für die Träger zur Weiterentwicklung ihrer Angebote zu geben.

Für die Entwicklung des künftigen Konzepts des SWA ist diese Erhebung eine wichtige Grundlage. Fest steht nun, dass auf diese Plätze keinesfalls verzichtet werden kann, vielmehr ist Ausbau notwendig für die künftige Versorgung der betroffenen Menschen in ihrer individuellen Situation und ihrem Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft.

Das SWA ist ebenso wie das Soziotherapeutische Wohnheim in Uttenreuth bei Erlangen (SWE) keine gesetzliche Pflichtaufgabe der Gesundheitsversorgung durch die Bezirkskliniken, sondern eine Einrichtung der Eingliederungshilfe. Es ist aber – wie in allen anderen Bezirken auch – eine unverzichtbare Einrichtung zur Weiterversorgung von chronisch schwer kranken Patientinnen und Patienten nach stationärem Aufenthalt in der Psychiatrie.

Teilen