Parkgebühren für Menschen mit Behinderungen am Brombach-, Roth- und Altmühlsee - SPD-Bezirkstagsfraktion sieht Klärungsbedarf

14. Juli 2016

Wie der jüngsten Medienberichterstattung zu entnehmen ist, müssen Inhaber des orangefarbenen Behindertenparkausweises (Grad der Behinderung unter 80) für das Parken am Brombachsee bezahlen. Dies hatte der Zweckverband Brombachsee 2009 nach der Einführung des orangefarbenen Behindertenparkausweises, dem sog. „kleinen“ Behindertenausweis, beschlossen.

Die SPD-Bezirkstagsfraktion sieht Klärungsbedarf und hat einen Antrag zur Sitzung des Bezirkstages am 28.07.2016 eingebracht. Christa Naaß, SPD-Bezirksrätin und Stellvertreterin des Bezirkstagspräsidenten, erklärt: “Unser Ziel muss es sein, die Schlechterstellung von Menschen mit Behinderungen mit einem orangefarbenen Behindertenparkausweis zu beenden.“

Die Fraktion möchte von der Bezirksverwaltung darüber informiert werden, wie diese Thematik in den beiden anderen Seenzweckverbänden, die der Bezirk Mittelfranken mitfinanziert, gehandhabt wird. Außerdem will sie Auskunft darüber erhalten, wie sich der Vertreter des Bezirks Mittelfranken bei der Entscheidung im Jahr 2009 verhalten hat.

Des Weiteren sollen die Stellungnahme der Behindertenbeauftragten und des Inklusionsbeauftragten des Bezirks Mittelfranken eingeholt werden, um die Thematik angemessen bewerten zu können. „Wir wollen erreichen, dass der Vertreter des Bezirks im Zweckverband Brombachsee vom Bezirkstag beauftragt wird, die Problematik nochmals auf die Tagesordnung zu bringen“, so Christa Naaß.