Stellungnahme zur hohen Zahl der Drogentoten in Nürnberg
Die SPD-Bezirkstagsfraktion fordert schon seit Jahren die Zulassung eines Drogenkonsumraumes in Nürnberg. Die jetzt veröffentlichen Zahlen bestätigen erneut die Notwendigkeit.
Bei Drogenkonsumräumen handelt es sich um ein vom Bundesgesetzgeber im Betäubungsmittelgesetz (§10a BTMG) ermöglichtes Hilfsangebot für schwerstabhängige Drogenkranke, bei denen andere Hilfsangebote, z.b. die Substitution mit Drogenersatzstoffen, nicht helfen. Die Umsetzung dieses Bundesgesetzes ist Ländersache, d.h. das Gesundheitsministerium des Bundeslandes muss die Erlaubnis zum Betrieb eines Drogenkonsumraumes erteilen. In Drogenkonsumräumen können mitgebrachte Drogen unter Aufsicht durch fachkundiges Personal konsumiert werden. Durch die Anwesenheit von fachkundigem Personal ist bei Zwischenfällen eine schnelle Hilfe (bes. die Gabe von Gegenmitteln) und schnelle ärztliche Behandlung gewährleistet. Alle wissenschaftlichen Untersuchungen zeigen, dass durch Drogenkonsumräume die Zahl der Todesfälle deutlich gesenkt werden kann.
Die bayerische Gesundheitsministerin, die Ärztin Melanie Huml, könnte jederzeit die Erlaubnis zum Betrieb eines Drogenkonsumraumes in Nürnberg erteilen. Sie sollte dies aus ärztlicher Verantwortung endlich tun.
Dr. med. Horst Krömker, 14.11.2019