Resolution „Mehr Personal für psychische Gesundheit“ zur Sitzung des mittelfränkischen Bezirkstages am 24. Oktober 2019
Menschen mit psychischen Erkrankungen, ihre Angehörigen und die Mitarbeiter der Kliniken erwarten von psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen sowie psychosomatischen Kliniken eine menschenrechtskonforme, leitliniengerechte und wirksame Behandlung, die nur mit ausreichend Zeit und Personal erreicht werden kann.
2016 hat der Gesetzgeber dies erkannt und den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) damit beauftragt, das dafür notwendige Personal vorzuschreiben. Die neuen Personalvorgaben sollen die noch gültige Psychiatrie-Personalverordnung ersetzen, die inzwischen fast 30 Jahre alt ist und seitdem weder an aktuelle medizinische noch an menschenrechtliche Standards angepasst wurde. Sie läuft am 31.12.2019 aus. Nach mehreren Jahren und unzähligen Sitzungen ist klar: Die Selbstverwaltung ist dieser Aufgabe nicht nachgekommen und hat nichts dergleichen geliefert. Die neue Richtlinie des G-BA schreibt nur vor, wieviel Personal benötigt wird, damit die Patienten nicht gefährdet werden. Diese Minimalbesetzung (Untergrenze) wird zukünftig bundesweit einheitlich vorgeschrieben. Vollkommen außer Acht lässt die Richtlinie aber, wieviel Personal die Kliniken wirklich brauchen und dass sich ohne Personal die Versorgung drastisch verschlechtert. Personal darf nicht zur Verhandlungssache werden, ansonsten drohen Personalabbau und eine weitere Verschlechterung der ohnehin prekären Situation! Eine leitliniengerechte und menschenrechtskonforme Behandlung muss in Deutschland garantiert sein. Eine ausreichende Personalausstattung ist auch eine wichtige Voraussetzung, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Fachpersonal kann nur gewonnen und gehalten werden, wenn auch die Arbeitsbedingungen gut sind.
Mehr als jeder vierte Erwachsene ist jährlich von einer psychischen Erkrankung betroffen und 1,2 Millionen Menschen sind jährlich auf eine gute stationäre Behandlung angewiesen. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Verantwortung für eine medizinische Versorgung zu übernehmen, die den Bedürfnissen von Menschen mit psychischen Erkrankungen entspricht.
Der Bezirkstag von Mittelfranken fordert den Bundestag und den Gemeinsamen Bundesausschuss auf:
Kraft Bundesgesetz zum 01.01.2020 eine Soll-Vorgabe mit Nachweispflichten für die Budgetverhandlungen zu beschließen, die deutlich oberhalb der Minimalbesetzung (Untergrenze) und der bisherigen Psychiatrie-Personalverordnung liegt, und dem G-BA bei der Weiterentwicklung der Richtlinie konkrete Vorgaben zu machen.
Die Resolution an den Bayerischen Landtag sowie das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weiter zu leiten mit der Aufforderung, im Sinne der Resolution unterstützend tätig zu werden.
Gisela Niclas Walter Schnell Fraktionsvorsitzende „SPD“ Fraktionsvorsitzender „Freie Wähler / Die Franken“
Maria Scherrers Uwe Schildbach Fraktionsvorsitzende „Bündnis90/Die Grünen“ Fraktionsvorsitzender „Die Linke“